BAföG-Beauftragte/r
Die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5) erfolgt durch den BAföG-Beauftragten bzw. dessen Stellvertreterin. Hierzu wird das mit den privaten Daten bereits ausgefüllte Formblatt 5 und eine Leistungsübersicht benötigt. Die Bescheinigung wird in den Sprechstunden ausgestellt.
BAföG-Beauftragter des Seminars für Europäische Ethnologie/Volkskunde
Leistungsbescheinigung Formblatt 5